Bericht BVV 2012
An der diesjährigen Bundesvertreterversammlung des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) in Koblenz vom 25.10. bis 26.10.2012 haben für den RBA-NW dessen Vorsitzender Holger Perschke, dessen zweiter Stellvertreter Jens Pletsch sowie Horst Bachler und Dr. Jens Jüttner als Delegierte teilgenommen. Des Weiteren war unser Verband durch die Vorstandsmitglieder des BRA Gerd Voigt und Jürgen Barth vertreten.
Mit einer Mitgliederzahl von knapp 500 hat der BRA im Jahr 2012 einen neuen Höchststand erreicht. Der RBA-NW ist mit seinen 106 Mitgliedern unverändert der stärkste Landesverband.
Turnusmäßig fanden die Neuwahlen des Vorstandes statt. Der langjährige Vorsitzende Achim Vetter wurde einstimmig wiedergewählt. Aus Nordrhein-Westfalen wurden Gerd Voigt als Kassenwart und Jürgen Barth als Beisitzer in ihren Ämtern bestätigt. Darüber hinaus gehört dem Vorstand nunmehr erstmals Jens Jüttner an.
Achim Vetter hat über seine umfangreiche Arbeit in den vergangenen drei Jahren berichtet, die u.a. die Wahrnehmung von ca. 60 Terminen in ganz Deutschland beinhaltete. Anschließend informierte Carla Evers-Vosgerau die Mitglieder über ihre Arbeit als Mitglied des Präsidiums des DRB, in welchem sie die Interessen der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit vertritt.
Die Bundesvertreterversammlung hat sich ausführlich mit der Besoldungssituation auseinandergesetzt. Es bestand Einigkeit darüber, dass die in vielen Besoldungsordnungen enthaltene Differenzierung nach dem Lebensalter bei der R1- und R2-Besoldung europarechtswidrig ist. In diesem Sinne hat zuletzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt in mehreren Urteilen aus August 2012 den Klagen von Beamten und Richtern auf eine Anpassung der Besoldung nach oben stattgegeben (AZ: 9 K 1175/11.F, 9 K 5034/11.F, 9 K 5036/11.F, 9 K 8/12.F). Es wurde beschlossen, die Mitglieder über die Besoldungsdiskussion zu informieren. Über weitere Schritte berät der RBA-NW in der nächsten Zeit.
Des Weiteren hat sich die Bundesvertreterversammlung erneut kritisch mit einem Thesenpapier des DRB zur richterlichen Ethik auseinandergesetzt. Insbesondere lehnt der BRA die Publikation von Fallbeispielen ab, da hierdurch in der Öffentlichkeit ein falsches Bild entstehen könnte.
Unser stellvertretender Vorsitzender Jürgen Barth hat in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Arbeitsgruppe des DRB über die neuesten Entwicklungen in Sachen „e-justice“ berichtet. Ein parteiübergreifend entwickelter Gesetzentwurf des Bundesrats sieht vor, alle professionellen Einreicher von Schriftsätzen (insbesondere Rechtsanwälte) zu verpflichten, binnen zwei Jahren ab Verkündung des Gesetzes ein Postfach für den Empfang gerichtlicher elektronischer Dokumente einzurichten. Ab dem fünften Jahr nach Verkündung des Gesetzes soll dann jedes Bundesland die Möglichkeit haben, den professionellen Einreichern zwingend die elektronische Kommunikation mit den Gerichten vorzuschreiben. Nach weiteren fünf Jahren soll die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Einreicher im gesamten Bundesgebiet zwingend sein. In der Bundesvertreterversammlung wurde über etwaige Auswirkungen eines solchen Gesetzes, insbesondere die zu erwartende Mehrarbeit des nichtrichterlichen Dienstes sowie die zu befürchtenden Kosten durch den Druck- und Scanaufwand diskutiert.
Schließlich hat die Bundesvertreterversammlung diverse Vorschläge über mögliche Gesetzesänderungen, u.a. im Hinblick auf die sog. Whistleblower - Problematik zu einer möglichen Beweislastumkehr bei Vorliegen bestimmter Indizien im Rahmen des § 612a BGB beraten.
Die nächste Bundesvertreterversammlung soll in der Zeit vom 26.09. bis 27.09.2013 in Dresden stattfinden.