Der RBA-NW ist ein eigenständiger Verband, der sich spezifisch mit der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt.

Darüber hinaus sind wir als Verband Mitglied im Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA). Dadurch wirken wir bundesweit und nehmen in arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren kritisch Stellung.

Daneben sind wir als Verband korporatives Mitglied im Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW e.V. (DRB NRW) und hierüber mittelbar im Deutschen Richterbund (DRB). Dort stehen wir im Dialog mit den Interessenvertretungen aller Gerichtsbarkeiten auf Landesebene und verfolgen arbeitsrichterliche und allgemein dienstrechtliche Interessen im Gefüge der Interessenvertretungen der anderen Gerichtsbarkeiten. Zum Beispiel hat sich der RBA-NW auf diesem Weg grundlegend zur geplanten Regelung des Beschäftigtendatenschutzes geäußert (zum Beitrag).