Bericht von der Bundesvertreterversammlung 2024
Der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) – unser Dachverband der Arbeitsgerichtsbarkeit auf Bundesebene – hat vom 26. bis 27. September 2024 seine diesjährige Bundesvertreterversammlung durchgeführt. Die Bundesvertreterversammlung setzt sich aus Delegierten der einzelnen Mitgliedsverbände zusammen. Für den RBA-NW haben Dr. Claudia Hagedorn und Dr. Dorothea Roebers teilgenommen. Gastgeber der Bundesvertreterversammlungen ist jeweils ein Mitgliedsverband. Dieses Jahr richtete der Bayrische Landesverband die Tagung in Nürnberg aus.
Die Bundesvertreterversammlung wurde durch ein Grußwort des neuen Präsidenten des Nürnberger Landesarbeitsgerichts Dr. Hans Dick eröffnet. Neben Verbandsinterna erfolgte auch ein Austausch zum Thema E-Justice in den einzelnen Bundesländern und den Problemen, die elektronische Akten und Videokonferenzen für die Kolleginnen und Kollegen mit sich bringen können. Gegenstand von Erörterungen war auch die kurz zuvor bekannt gewordene Justizreform in Schleswig-Holstein, die u.a. vorsieht, alle Arbeitsgerichte an einem Standort zusammen zu fassen. Die Bundesvertreterversammlung hat diese Reform kritisch beurteilt. Die örtliche Nähe zu den rechtssuchenden Bürgern sei seit jeher eine Stärke der Arbeitsgerichtsbarkeit. Mit einer solchen Bürgernähe sei die Reform in Schleswig-Holstein nicht vereinbar. Im Falle der geplanten Umsetzung stehe zu befürchten, dass zukünftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber in Einzelfällen auch Arbeitgeber in Schleswig-Holstein allein aufgrund der räumlichen Entfernung zum Gericht von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand nehmen. Auf Unverständnis stieß zudem die Vorgehensweise, die Reform ohne eine vorherige Anhörung der Beteiligten und Verbände anzukündigen.
Der Vorstand berichtete den Delegierten von seiner Arbeit seit der letzten Bundesvertreterversammlung. Die Abfassung von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben nimmt zunehmend einen großen Stellenwert in der Vorstandsarbeit ein und findet in den zuständigen Ministerien zunehmend Gehör. Der Bundesvorstand zeigte sich erfreut, dass die abgegebene Stellungahmen zum neuen § 46h ArbGG (Schriftsatzkündigung) Einzug in den Gesetzeswortlaut gefunden hat. In die Norm ist der Zusatz „klar erkennbar“ aufgenommen worden. Dadurch wird die Transparenz im arbeitsgerichtlichen Verfahren deutlich erhöht und der rechtsmissbräuchlichen Möglichkeit, in einem Schriftsatz an verdeckter Stelle eine (weitere) Kündigung auszusprechen, ein Riegel vorgeschoben. Auch bei der Neuregelung des § 50a ArbGG fand der BRA beim Gesetzgeber Gehör. U.a. durch die Stellungnahme des BRA konnte sichergestellt werden, dass sich die Arbeitsgerichte nach wie vor im Sinne von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen auf die zeitnahe Lösung des materiellen Rechtstreits konzentrieren können und keine „formalen“ Verzögerungen auftreten. In der Bundesvertreterversammlung bestand Einigkeit, dass es sich lohnt, weiterhin Zeit und Arbeit in die Stellungnahmen zu investieren, da diese vom Gesetzgeber wahrgenommen werden und sich auch im Gesetzestext widerspiegeln.
Es wurden zudem wichtige anstehende Termine besprochen sowie mit der Vorbereitung der im Jahr 2025 anstehenden Vorstandswahlen begonnen. Schließlich wurde beschlossen, dass die nächste Bundesvertreterversammlung vom 09.10. bis zum 10.10.2025 in Chemnitz stattfinden wird.