Ein großer Erfolg für den DRB-NRW: Die langjährige Forderung zur Streichung der Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe ist endlich erfüllt worden.

 

Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, mit der Richter/innen jährlich in Höhe von 300,00 bzw. 450,00 EUR an den Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente beteiligt wurden, erfolgt rückwirkend zum 01.01.2022. Ihre Streichung ist seit fast einer Dekade überfällig und von uns immer wieder angemahnt worden, weil die ursprünglich zur Begründung der Einführung der Kostendämpfungspauschale herangezogene Praxisgebühr bereits zum Endes des Jahres 2012 abgeschafft worden ist.