Wir setzen uns auf allen Ebenen für die Belange der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen ein. Darüber hinaus treten wir für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung ein. Daneben geht es uns um die Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft im Bereich Arbeitsrecht.
Im Verband und in den von uns mitgetragenen Mitwirkungs­gremien des Präsidialrates und des Hauptrichterrates, sowie der Bezirksrichterräte in Hamm, Düsseldorf und Köln arbeiten wir für die Interessen der Richterschaft.
In Erklärungen und Stellungnahmen gegenüber Ministerien und Parlamenten formuliert der RBA-NW die Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Arbeitsrichterinnen und -richter. Außerdem kümmern wir uns um die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Kolleginnen und Kollegen gegenüber den Entscheidungsträgern auf Landesebene, insbesondere in Zeiten von Besoldungseinbußen und Versorgungslücken.