Am 28./29.09.2017 fand in Frankfurt die Bundesvertreterversammlung unseres Dachverbandes BRA statt. Bereits vorher traf sich am gleichen Ort der Bundesvorstand des BRA. Für den RBA-NW nahmen unsere Bundesvorstandsmitglieder Jürgen Barth und Gerd Voigt, sowie der für den Bundesvorstand kooptierte Jens Pletsch an den Veranstaltungen teil.

Die BVV tauschte sich dabei über die Regelungen in den Bundesländern zu religiösen Symbolen im Gerichtssaal, sowie zur elektronischen Akte aus. Diskutiert wurde insbesondere auch die Nachwuchssituation in der Justiz. Hierzu liegt eine von unserem Dachverband DRB erstellte Analyse vor. Mit ausführlichen Betrachtungen der Alterstruktur und Nachwuchslage werden dort eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Einstellungspolitik, sowie Teilzeit- und Vorruhestandsregelungen als Lösungen für die sich zum Jahr 2028 teilweise dramatisch zuspitzende Personalsituation der Justiz identifiziert. Insgesamt muss die Justiz aber auch für qualifizierte Bewerber attraktiver werden, insbesondere im Bereich der Besoldung und der Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen (Dokument "Die personelle Zukunftsfähigkeit der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland": Anzeige als PDF).

Das Plenum  wurde weiter mit den aktuellen Gesetzesanregungen des BRA befasst. Verfolgt wird unter anderem eine Synchronisierung der unterschiedlichen Möglichkeiten von Teilzeit. Die Regelungen im Pflegezeit-, Familienpflegezeit-, Bundeselterngeld- und Elternzeit als auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz unterschieden sich hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen, sowie den Anforderungen an die Betriebsgröße. Diese zu vereinheitlichen würde die Rechtsanwendung erheblich vereinfachen.

Schließlich fand auf Inititative des RBA-NW eine intensive Diskussion zur Frage der Notwendigkeit der Einrichtung eines besonderen elektrnoischen Verbändepostfachs (beV) statt. Der BRA ist dabei der Auffassung, dass eine Teilnahme der Verbände am elektronischen Rechtsverkehr unbedingt wünschenswert ist.