Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Dezember 2018 wählen die Richterinnen und Richter der Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ihre Richtervertretungen für die kommende Amtsperiode von 2019 bis 2022.

 

Gewählt werden in allen drei Fachgerichtsbarkeiten

  • die örtlichen Richterräte an jedem Gericht mit mindestens vier Wahlberechtigten. Die örtlichen Richterräte sind für sämtliche örtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel die Vergabe von Parkplätzen, Betriebsausflüge oder die Kantine zuständig,
  • in jeder Fachgerichtsbarkeit ein Hauptrichterrat als höchste Stufenvertretung beim Justizministerium für die Mitbestimmung und Mitwirkung in allgemeinen, sozialen und einigen personellen Angelegenheiten,
  • jeweils ein Präsidialrat für die Mitwirkung zum Beispiel in Personalfragen im Beförderungsamt,
  • sowie in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Bezirksrichterräte bei den Landesarbeitsgerichten und beim Landessozialgericht für bezirkliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Ernennung neuer Kolleginnen und Kollegen oder Versetzungen.

 

Die Einführung des im LRiStAG geregelten neuen Dienstrechts liegt nun schon eine Weile hinter uns und das neue Mitbestimmungsrecht – auch und gerade in personellen Angelegenheiten – wird in den Bezirken gelebt. Die erweiterten Mitbestimmungsrechte ermöglichen es, insbesondere bei der gar nicht so unwichtigen Frage, wer eingesetzt wird, mitzureden.

Zudem erleben wir alle eine Zeit des Umbruchs von der analogen in die digitale Welt. Gerade jetzt, wo die Weichen gestellt werden für die Einführung der elektronischen Akte, womit eine beispiellose Veränderung in der richterlichen Tätigkeit einhergeht, bedarf es einer starken und wachsamen Richtervertretung auf allen Ebenen. In der Amtszeit der jetzt zu wählenden Vertretungen werden viele Entscheidungen zu treffen sein, die unseren Arbeitsalltag auf lange Sicht prägen werden. Wie weitreichend derlei Veränderungen sind, zeigen die bereits angestoßenen Punkte. Es darf nicht sein, dass sich richterliches Arbeiten an den Grenzen eines durch klamme Kassenlage geprägten Hardwarebudgets orientieren muss. Es darf nicht sein, dass die Frage, wo Richterinnen und Richter arbeiten, durch IT-Sicherheitsbedürfnisse diktiert wird. Und es darf nicht sein, dass die Richterschaft neben der Rechtsprechung auch Geschäftsstellentätigkeiten, wie Ausfertigen und Versenden von Schriftstücken mit erledigt. Die Aufgabenteilung hat sich bewährt. Je weniger Zeit Richterinnen und Richter mit ihrer Kernaufgabe zubringen können umso stärker würde die hohe Qualität der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen leiden. Die lebhaft und federführend vom DRB geführte Diskussion um die Magna Charta Controlling zeigt jeder Richterin und jedem Richter, dass die Werkzeugkästen der Wirtschaftsunternehmen auch in der Justiz bereitstehen. Nur wenn in dieser Diskussion ein Ausgleich gefunden wird, der einen zeitgemäßen Einsatz von IT ermöglicht, aber trotzdem nicht die Kolleginnen und Kollegen in ihrer unabhängigen Amtstätigkeit einem Druck durch vermeintlich objektive Kennzahlen aussetzt, sind die Weichen richtig gestellt.

 

Diesen wichtigen Aufgaben stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten unserer Fachverbände in dieser Wahlperiode wie auch bereits in der ablaufenden. Die Arbeit in den Vertretungsgremien ist komplexer und vielschichtiger geworden. Unterstützen Sie die Gremien bei ihren Aufgaben, indem Sie ihnen einen hohen Rückhalt verschaffen. Gehen Sie wählen, damit die Kolleginnen und Kollegen mit der nötigen Legitimation auftreten können.

Der DRB mit den bei ihm organisierten Fachverbänden setzt sich seit 70 Jahren erfolgreich für die Interessen der Richterschaft ein. Die Kandidatinnen und Kandidaten unserer Fachverbände bieten Ihnen die Gewähr dafür, Ihre Belange unabhängig und parteipolitisch neutral, effizient und erfolgreich zu vertreten. Wählen Sie deshalb die Listen unserer Fachverbände!

Mit den besten Grüßen Ihr

Jens Marek Pletsch
Vorsitzender des Richterbundes der Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen