Beiträge und Fälligkeit
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2014 hat die in der Vergangenheit vorgenommene Beitragssenkung auf zuletzt 80 € / 60 € nunmehr teilweise zurückgenommen, unter anderem, da zeitnah mit einer Erhöhung der Beiträge für unsere Dachverbände zu rechnen ist. Die neuen Beiträge betragen ab dem nächsten Jahr 90 € für aktive und 70 € für ehemalige Richterinnen und Richter und liegen damit immer noch unter dem Niveau der Beiträge vor der vorübergehenden Absenkung.
Außerdem ist die Beitragsfälligkeit auf den 01.02. eines jeden Jahres vorgezogen worden. Dies war nötig, um nicht wegen der unterschiedlichen Fälligkeiten der Beiträge zu unseren Dachverbänden noch einen kompletten Jahresbeitrag für alle Mitglieder als Sicherheitspolster vorhalten zu müssen.