Über unseren Dachverband DRB-NRW konnten wir bei den Verhandlungen zur Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Richterbesoldung eine Einigung mit der Landesregierung erzielen:

Wir erhalten + 2,0% zum 01.04.2017 sowie + 2,35% zum 01.01.2018. Dabei konnte in den Verhandlungen sogar der für 2017 ursprünglich noch vorgesehene und in den vergangenen Jahren jeweils erfolgte Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage abgewendet werden.

Das Ergebnis entspricht damit der von RBA-NW und DRB-NRW geforderten 1:1 Übertragung, wenn auch hinsichtlich der Erhöhung für 2017 ohne Rückwirkung auf den 1.1. des Jahres.

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