Der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) – unser Dachverband der Arbeitsgerichtsbarkeit auf Bundesebene – hat vom 7. bis 9.11.2018 seine diesjährige Bundesvertreterversammlung mit Bundesvorstandssitzung durchgeführt.

 

Im Rahmen der Bundesvorstandssitzung konnten die Vorstandsmitglieder bei einem Austausch mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Frau Ingrid Schmidt und ihrem ständigen Vertreter Rüdiger Linck wichtige Themen der Arbeitsgerichtsbarkeit erörtern. Insbesondere das Bemühen um qualifizierten Nachwuchs auch angesichts schwerer werdender Bewerberlage sahen beide Seiten als wichtiges Thema.

Vor allem war die Schaffung einer regelmäßig wiederkehrenden Diskussionsveranstaltung zum Austausch der Instanzen untereinander Thema des Gespräches. Eine solche Veranstaltung soll nach dem besprochenen Planungsstand im Rahmen von instanzübergreifenden Arbeitsgruppen an Hand von Impulsreferaten aktuelle und bevorstehende Entwicklungen im Bereich der Rechtsprechung beleuchten und diskutieren. Der RBA-NW wie sein Dachverband BRA begrüßen dabei die Idee einer solchen Veranstaltung, um die hierin liegenden Chancen zur stetigen Qualitätsverbesserung zu nutzen. Ein Auftakt bereits für Frühjahr 2019 ist in Planung. Die Veranstaltung könnte mit bis zu 150 Teilnehmern am BAG stattfinden, und soll die gesamte Gerichtsbarkeit einbeziehen.

 

Die Bundesvertreterversammlung wurde durch ein Grußwort der Präsidentin des Thüringer Landesarbeitsgerichts Susanne Engel eröffnet. Neben Verbandsinterna wurden vor allem auch wichtige Gesetzesvorhaben besprochen und in ihrer rechtstechnischen Umsetzung problematisiert, wie etwa die Brückenteilzeit und die Planungen zur Neuregelung des Befristungsrechts. Diese hat der BRA bereits mit Stellungnahmen begleitet und wird dies weiterhin tun, um auf eine praxistaugliche Ausgestaltung der intendierten Regelungen hinzuwirken.