Am 13.09.2013 fand im Kurhaus in Hamm der Festakt zur Verabschiedung von Frau Präsidentin des LAG Hamm Göhle-Sander und zur Ernennung ihres Nachfolgers Herrn Präsidenten des LAG Hamm Dr. Schrade statt.

Kristina Göhle-Sander ist mit Ablauf des 31.07.2013 in den Ruhestand getreten. Nach richterlicher Tätigkeit an den Arbeitsgerichten Münster und Rheine wurde sie im Juni 1982 nach fünf Jahren im Richteramt zur Direktorin des Arbeitsgerichts Rheine berufen. Im Jahre 1989 wurde sie als erste Frau zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Hamm ernannt. Nach einer Abordnung an das LAG Brandenburg in 1992/93 wurde Frau Göhle-Sander zur Vizepräsidentin, sechs Jahre später, am 01.09.2001, zur Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamm ernannt.

Frau Präsidentin Göhle-Sander hat sich nachhaltig für die Belange der Arbeitsgerichtsbarkeit und für deren Eigenständigkeit eingesetzt. Mit ihr verliert die Arbeitsgerichtsbarkeit eine hoch angesehene Präsidentin und Richterin. Der RBA-NW dankt Frau Göhle-Sander für ihren Einsatz und die jahrelange gute Zusammenarbeit und wünscht ihr alles Gute.

 

Zum 01.08.2013 wurde Herr Dr. Holger Schrade als neuer Präsident des LAG Hamm ernannt, dessen Vizepräsident er bereits zuvor war. Seine Laufbahn im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen begann Herr Dr. Schrade im August 1996. Am 9. November 1998 wurde er zum Richter am Arbeitsgericht Herne ernannt, bevor er im Mai 2001 zum Direktor des Arbeitsgerichts Rheine berufen wurde. Nach seiner Abordnung zunächst an das Justizministerium und später an das Finanzministerium, wo er im Aufbaustab für das Personaleinsatzmanagement tätig war, folgte am 23. April 2007 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und sodann am 1. Juli 2008 zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts in Hamm.

Dr. Schrade ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er lebt mit seiner Familie in Havixbeck bei Münster.

Wir gratulieren Herrn Dr. Schrade zu seiner Ernennung und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.