Der RBA-NW hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen (LRiStAG-E) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Stellung genommen. Das Gesetz findet dabei ausdrücklich die Zustimmung des RBA-NW, jedoch nimmt die Regelung zu § 48 Abs. 5 LRiStAG-E nach wie vor nicht ausreichend auf die besondere Situation der dritten Gewalt Rücksicht. Einzelheiten können Sie in unserer Stellungnahme nachlesen.

 

Stellungnahme des RBA-NW im Gesetzgebungsverfahren

Text des LRiStAG-E mit Gesetzesbegründungen

Erste Stellungnahme des RBA-NW im Rahmen der Vorbereitungen