Am 04.02.2013 hat in den Räumen des Arbeitsgerichts Düsseldorf die Mitgliederversammlung des RBA-NW stattgefunden.

Dabei haben die Mitglieder turnusmäßig den Vorstand gewählt. Der bisherige Vorsitzende Holger Perschke sowie unser langjähriger Kassierer Eckhard Limberg haben sich nicht mehr für ihre bisherigen Funktionen zur Wahl gestellt. Wir danken beiden für ihre hervorragende Arbeit und ihr großes Engagement für den RBA-NW!
Zum neuen Vorsitzenden wurde der bisherige Stellvertreter Jens M. Pletsch (ArbG Essen) gewählt. Das Amt der Kassiererin hat Dr. Indra Burg übernommen. Thomas Kühl ist vom erweiterten Vorstand in den geschäftsführenden Vorstand aufgerückt. 
Neue Mitglieder des erweiterten Vorstandes wurden Dr. Daniel Faulenbach und der für uns bereits im Bundesvorstand des BRA tätige Dr. Jens Jüttner sowie der bisherige Vorsitzende Holger Perschke.

Nach Durchführung der Wahlen wurde die Personalsituation in der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit diskutiert. Nach den aktuellen PEBB§Y-Zahlen für die erste Instanz ist die Arbeitsgerichtsbarkeit die am stärksten belastete Fachgerichtsbarkeit. Vor diesem Hintergrund fordert der RBA-NW die Streichung, zumindest aber die weitere Prolongation der bestehenden kW-Vermerke für R1-Stellen.

Jürgen Barth berichtete über die aktuelle Initiative des Justizministeriums zur Schaffung eines Richter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Der RBA-NW begrüßt die Absicht einer einheitlichen Kodifikation und besonders die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten. Einig waren sich die Mitglieder darin, dass bei der insoweit ebenfalls geplanten Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts der besondere gesetzliche Auftrag bei der Durchführung von betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen Berücksichtigung finden muss.

Die Mitgliederversammlung hat weiterhin über die derzeitigen Entwicklungen bei der Richterbesoldung diskutiert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der eine Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen vorsieht, wurde in groben Zügen vorgestellt. Zudem wurden die Mitglieder über aktuelle Urteile zur Frage einer Altersdiskriminierung bei der R1- und R2-Besoldung informiert. Über unseren Dachverband DRB-NRW setzen wir uns dafür ein, dass das Land Nordrhein-Westfalen – wie andere Bundesländer auch – auf die Verjährungseinrede hinsichtlich etwaiger Nachforderungen der Richterinnen und Richter verzichtet. Derzeit müssen allerdings alle Kolleg/innen damit rechnen, dass diesbezügliche Eingaben vom LBV als Widerspruch behandelt werden, mit der Folge, dass eine Frist zur Klageerhebung in Gang gesetzt wird.

Schließlich hat die Mitgliederversammlung den Vorstand beauftragt, eine Umwandlung des RBA-NW von einem nicht-eingetragenen in einen eingetragenen Verein zu prüfen und gegebenenfalls vorzubereiten.