In seinem heute verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen das Besoldungsgesetz der Landesregierung in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen fordert nun den Rücktritt der Ministerpräsidentin.

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Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die vom Gesetzgeber vorgebrachten Argumente die verfassungswidrige Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Es bleibt zu hoffen, dass in der fälligen Novelle sich die Landesregerung auf die Erhöhung der Besoldung auch für die Richterschaft besinnt, und sich nicht erneut gegen die Verfassung stellt.

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Download der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (Volltext)