Auf Vorschlag der Fraktionen ist unser Vorsitzender Pletsch für den RBA-NW als Sachverständiger zu der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 20.10.2015 zum LRiStAG eingeladen worden. In seiner schriftlichen Stellungnahme hat sich der RBA-NW kritisch zum noch immer im Gesetzesentwurf enthaltenen und die Interessen der Richterschaft marginalisierenden § 48 Abs. 5 LRiStAG-E geäußert, das Gesetz im Übrigen aber begrüßt. Einzelheiten zu unseren Stellungnahmen und zu dem von der Landesregierung eingebrachten Entwurf des LRiStAG finden Sie hier:

Stellungnahme des RBA-NW für die Sachverständigenanhörung

Stellungnahme des RBA-NW im Gesetzgebungsverfahren

Text des LRiStAG-E mit Gesetzesbegründungen

Erste Stellungnahme des RBA-NW im Rahmen der Vorbereitungen