Zum 01.02.2012 ist der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm Reinhart in Ruhestand getreten.

Seit seiner Ernennung zum Richter im Jahre 1981 war der im Jahr 1951 geborene Reinhart beim Arbeitsgericht Siegen tätig, zuletzt seit dem Jahr 1991 als Direktor. Im Juli 1998 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Hamm ernannt. Reinhart war Vorsitzender der 5. Kammer, die schwerpunktmäßig mit dem Bereich der öffentlichen Arbeitgeber von Bund und Land betraut ist. Hier prägte er die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm entscheidend, insbesondere beim Befristungsrecht und beim Recht der angestellten Lehrer.

Wir wünschen dem Kollegen Reinhart alles Gute für den neuen Lebensabschnitt!

 

Link zur Pressemitteilung des LAG Hamm